AGB

AGB der Firma ITsee – IT im Blick

 

Stand: 01.03.2022

1.    Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber gewerblichen Kunden, Unternehmern, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Rechtsgeschäfte werden dem Zweck der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet. Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir, die ITsee -IT im Blick, in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.    Vertragspartner
Vertragspartner ist der Unternehmer der Ware bestellt, unabhängig von abweichenden Liefer- oder Rechnungsadressen.

3.    Angebote, Vertragsschluss
Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

4.    Beschaffenheit, Auskünfte und Beratung
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Kunde hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Angaben aus unseren Prospekten, technischen Unterlagen und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und technischen Änderungen sowie Farbabweichungen. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Wir behalten uns die Lieferung von verbesserten und/oder weiterentwickelten Versionen von Produkten und/oder solche Abweichungen von den Angebotsunterlagen, von der Auftragsbestätigung beziehungsweise von der Rechnung vor, die aufgrund der Berücksichtigung zwingender, rechtlicher und/oder technischer Normen erforderlich sind.

5.    Preise
Unsere Preise verstehen sich netto, „ab Werk“ zuzüglich Kosten für Transport und Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis. Ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart,  gilt der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis. Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

6.    Lieferzeiten
Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

7.    Lieferverzug
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

8.    Lieferung
Wenn nicht anders vereinbart, beauftragen wir einen Spediteur unserer Wahl. Für Versand, Verpackung und eingeschränkte Versicherung der Ware erheben wir eine Pauschale nach geltender Preisliste. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen, zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen, ist der Kunde verantwortlich.

9.    Export
Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Wir haben keine Auskunftspflicht. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen. Wir liefern frei Frachtführer (FCA, Free Carrier).

10.    Teillieferungen
Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt.

11.    Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen von kurzlebigen Verbrauchsgütern (z.B. Etiketten) bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Bei Lieferungen aus Sonderanfertigungen unter 2.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 15%, unter 1.000 kg auf 20%. Berechnet wird die gelieferte Menge.

12.    Gefahrenübergang
Versand oder Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware unser Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir für die gelieferte Ware eine Transportversicherung abschließen. Die anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

13.    Prüfung der Ware, Transportschäden, Verpackung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.

14.    Widerrufsrecht
Unternehmer haben kein Widerrufsrecht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit nachstehenden Ergänzungen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben.

15.    Zahlung, Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Für Neukunden gilt Vorkasse oder Bankeinzug. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

16.    Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind in der Auftragsbetätigung positionsgenau ausgewiesen. Ist das nicht der Fall verjähren die Gewährleistungsansprüche in 6 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.

17.    Herstellergarantie
Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung von Herstellern gegenüber dem Kunden. Ansprechpartner ist der Garantiegeber. Es gelten die Garantiebedingungen des Garantiegebers. Wir sind gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware aus Kulanz haften wir gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir können eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass wir gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haften. Räumt ein Hersteller keine Garantie ein, hat der Kunde keinen rechtlichen Anspruch auf eine solche.

18.    Reklamationen, Mängelansprüche
Reklamationen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung, Mängelansprüche unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung der Mängel, schriftlich uns gegenüber geltend zu machen.

19.    Mängelhaftung
Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt. Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus  Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn, die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass kein Sachmangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Durch vom Kunden oder von Dritten vorgenommene unsachgemäße Instandsetzungen oder Änderungen wird jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diesen Eingriff zurückzuführen ist. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder solcher chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens einer Beschaffenheit der Sache, für dessen Vorhandensein eine Garantie übernommen wurde, zwingend gehaftet wird.

20.    Rücksendungen
Rücksendungen haben an die ITsee – IT im Blick, Straße der Jugend 2c, 15910 Unterspreewald frei Haus zu erfolgen und werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung, unter Mail: info@itsee.de, oder online unter itsee.de. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr der Rücksendung einschließlich der Gefahr des zufälligen Untergangs. Die Rechte des Kunden aus § 478 II BGB bleiben unberührt.

21.    Verbrauchsgüter, Verschleißteile, gebrauchte Sachen
Bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern (z.B. Etiketten, Transferfolien, Bonrollen, Akkumulatoren, Druckwalzen und Tinten) sowie bei gebrauchten Sachen gilt die Ausnahmeregelung der Unvereinbarkeit. Es wird erwartet, dass der Käufer einen Mangel bei der Übergabe beanstandet. Ansonsten sind Mängel mit der Art der Sache unvereinbar. Diese Güter sind vom Umtausch ausgeschlossen.

22.    Demo-/Leihgeräte
Sofern wir Demo- oder Leihgeräte zur Verfügung stellen, verbleiben diese in unserem Eigentum. Wir können jederzeit die Rückgabe der Demo- oder Leihgeräte, spätestens innerhalb von 14 Tagen, verlangen. Sofern der Kunde sich nicht hieran hält, gelten die Demo- oder Leihgeräte als vom Kunden gekauft. Der Preis ist der jeweils am Tag des Fristablaufs gültige Listenpreis. Wir sind berechtigt eine Leihgebühr in Rechnung zu stellen.

23.    Software, Installation
Ist der Liefergegenstand eine Software, vermitteln wir Nutzungsrechte gemäß den Lizenzbedingungen des Herstellers mit den räumlichen, zeitlichen und sachlichen Inhalten, die vom Hersteller für das konkrete Softwareprodukt gewährt werden. Ist der Liefergegenstand das Vertriebsrecht von Software, sind wir ausschließlich verpflichtet, das Vertriebsrecht gemäß den Lizenzbedingungen des Herstellers mit den räumlichen, zeitlichen und sachlichen Inhalt, der ihr vom Hersteller für das konkrete Softwareprodukt gewährt werden, zu vermitteln. Die ITsee – IT im Blick ist kein Erfüllungsgehilfe des Herstellers des Softwareproduktes. Wir haften dementsprechend nicht für Verschulden des Herstellers oder dessen Erfüllungsgehilfen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch uns, als auch Schulung und Einweisung des Kunden und/oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht vereinbart und berechnet werden. Sofern eine solche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen für die Installation geschaffen worden sind (sowie die technischen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind), insbesondere die erforderliche Konfiguration der Hardware zur Verfügung steht. Wir sind berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

24.    Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller uns gegen den Kunden zustehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Vorbehaltsware). Unsere Forderungen gehen durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten ausreichend zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges, entweder gegen Barzahlung oder Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes, berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung sowie jede andere Verfügung über die Vorbehaltsware, die den Sicherungszweck des Eigentumsvorbehaltes vereitelt oder erschwert, ist dem Kunden untersagt. Wird die Vorbehaltsware von Dritten beim Kunden gepfändet, hat dieser den pfändenden Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und diesen sofort unter Beifügung des Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Erklärung, die die Identität der gepfändeten Ware mit der gelieferten Vorbehaltsware bestätigt, schriftlich zu benachrichtigen. Etwaige Be- oder Verarbeitungen der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache ein und wird diese unentgeltlich für uns verwahren. Bei Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt die ihm gegen seine Kunden aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung zustehenden Ansprüche in Höhe des Wertes der jeweils verkauften unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren an uns sicherheitshalber ab, bis alle unsere Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunde getilgt sind.
 Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren anderer Lieferanten unter Ausstellung einer Gesamtrechnung weiterveräußert oder vermietet, tritt der Kunde an uns den Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der auf die in der Gesamtrechnung enthaltene Vorbehaltsware entfällt; für die Nebenrechte (Vorbehaltseigentum, Sicherungseigentum, Wechsel u.ä.) gilt Entsprechendes. Der Kunde ist berechtigt, als Treuhänder und auf unsere Rechnung, die an uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen und Nebenrechte zu verwerten. Die Einziehungsermächtigung und die Befugnis zur Verwertung von Nebenrechten des Kunden können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage, widerrufen werden. Die vorgenannten Befugnisse, insbesondere die Einziehungsermächtigung des Kunden, erlöschen ohne Widerruf, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, ein außergerichtliches oder gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren gegen ihn eröffnet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens gegen ihn mangels Masse abgelehnt wird. Der Kunde ist nicht befugt, über die abgetretenen Forderungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung in anderer Weise, z. B. durch Abtretung an Dritte (insbesondere an Finanzierungsinstitute) zu verfügen. Kommt der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug, löst er fällige Wechsel oder Schecks nicht ein, liegt Zahlungseinstellung oder Überschuldung vor oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt, dann wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späteren Fälligkeiten laufen. In diesem Falle hat der Kunde uns auf Verlangen ein Verzeichnis aller noch bei ihm vorhandener, unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren und einer Liste der an uns abgetretenen Forderungen mit Name, Adresse des Schuldners und Höhe der Forderungen zu übergeben. Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 vor, hat auf unser Verlangen der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung der Forderungen an uns anzuzeigen. Uns ist es gestattet, diese Anzeige gegenüber den Drittschuldnern selbst zu bewirken. Wir sind außerdem berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zur Verwertung und Tilgung der Restschuld zurückzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Besitz der Waren zu verschaffen und uns oder unserem Beauftragten den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der üblichen Geschäftszeiten zu gestatten. Das Herausgabeverlangen oder die Inbesitznahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, uns zustehende Sicherungen nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert unsere Ansprüche gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20% übersteigt.

25.    Haftung
Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Für den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren Wiederherstellung haften wir nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung ist der Höhe nach maximal auf den Kaufpreis beschränkt. Die Haftung ist der Art nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden musste. Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

26.    Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
An den Produkten incl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte der Hersteller/Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen. Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Unsere diesbezügliche Haftung ist auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

27.    Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis ist Unterspreewal. Der Gerichtsstand für alle aus einem  Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Lübben, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.

28.    Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. 
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen Bestimmungen. 
Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so sollen die Parteien an deren Stelle eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen möglichst nahe kommt.